Vertragsergänzungen und Änderungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Änderungen der Öffnungszeiten sind vorbehalten. Die Körperwerkstatt / Ferderer GmbH & Co. KG behält sich vor, bei Kostensteigerungen den wöchentlichen Beitrag alle zwei Jahre anzupassen. Jedoch nicht mehr als 0,50 € des Wochenbeitrags.
Die gesetzl. Mehrwertsteuer beträgt derzeit 19%. Bei einer Erhöhung dieses prozentualen Satzes dieser Gesetzgebung wird der wöchentliche Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst.
In dem Mitgliedsbeitrag ist die Gebühr der Kursnutzung von 1,00 € pro Woche enthalten.
Der wöchentliche Beitrag wird immer montags zweiwöchentlich per Bankeinzug im voraus entrichtet. Das Startpaket und die Chipkarte werden mit dem ersten Beitrag fällig und einmalig mitabgebucht.
Gerät das Mitglied mit mindestens 4 Teilbeträgen in Verzug, so werden die restlichen Wochenbeiträge bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig. Bei Rücklastschriften erheben wir für Bankkosten und Arbeitsaufwand eine Gebühr von bis zu 10,00 €.
Den Anweisungen der Trainer und des Personals ist Folge zu leisten und die Hausordnung ist zu beachten. Diese ist an der Infowand ausgehängt. Bei Unfällen mit Personenschäden haftet die Körperwerkstatt / Ferderer GmbH & Co. KG nur für schuldhafte Pflichtverletzungen, bei sonstigen Schäden nur für grobes Verschulden. Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung und Wertsachen. Es stehen abschließbare Umkleideschränke zur Verfügung.
Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt die Anzahl an Monaten, die auf der Vorderseite des Vertrages ausgewählt wurde. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit (wie ausgewählt) Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats (beginnt die Mitgliedschaft also z. B. bei einem 12 Monatsvertrag am 19.05. eines Jahres, endet sie zum 31.05. des Folgejahres). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum jeweiligen Vertragsende. Kündigt eine der Vertragsparteien 1 Monat vor dem Zeitpunkt des jeweiligen Ablaufs der Mitgliedschaft per Einschreiben oder mit schriftlicher Bestätigung des Personals nicht, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils auf unbestimmte Zeit. Die automatisch verlängerte Mitgliedschaft kann das Mitglied jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Etwaige dem Mitglied von der Körperwerkstatt gewährte Freimonate oder Ruhemonate verlängern die Vertragslaufzeit im ersten Vertragsjahr (Grundlaufzeit) entsprechend.
Bei der Auswahl des Flex-Tarifs kann das Mitglied jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen.
Die Mitgliedschaft kann bei ärztlichem Attest (Unfall, Erkrankungen, die länger als 4 Wochen dauern) sowie Schwangerschaft für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft um die in Anspruch genommenen Ruhewochen.
Schließung eines Studios aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften
Verträge, die während der vorübergehenden Schließung eines Studios aufgrund
behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund einer
Pandemie) geschlossen werden, stehen unter der aufschiebenden Bedingung des
Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots für das Studio. Das
bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits im Zeitpunkt des oben beschriebenen
Vertragsabschlusses zustande kommt. Die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten von der Körperwerkstatt und des jeweiligen Mitglieds werden jedoch erst mit Eintritt der Bedingung (d. h. am Tag der Wiedereröffnung des Studios nach Aufhebung des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots) wirksam.
Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und die Körperwerkstatt vor Eintritt der Bedingung nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Bei laufenden Verträgen kann während einer behördlichen Schließung die Mitgliedschaft pausiert werden. In diesem Fall, wenn es sich um die Erstlaufzeit des Vertrages handelt, verlängert sich die Mitgliedschaft um die in Anspruch genommenen Ruhewochen. Wenn der Vertrag bereits auf unbestimmte Zeit verlängert wurde, kann der Vertrag ebenfalls ruhend gestellt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat bleibt hierbei unberührt.
Einwilligung in die Datenverarbeitung
bei Nutzung der milon Trainingsgeräte
Verarbeitete Daten
Ich bin damit einverstanden, dass die folgenden Daten über mich von Körperwerkstatt / Ferderer GmbH & Co. KG, der milon care GmbH und/oder von Technogym
Germany GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
• Meine Stammdaten, die von Körperwerkstatt / Ferderer GmbH & Co. KG erhoben wurden (Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontaktdaten) und Laufzeit meines Trainingsvertrages
• Trainingsdaten (Einstellungen der Trainingsgeräte und bei der Nutzung der Geräte erhobene Daten wie Zeit und Umfang des Trainings)
• Gesundheitsbezogene Daten, die im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen erhoben wurden oder die ich der Körperwerkstatt mitgeteilt habe (Größe, Gewicht, Blutdruck, Verletzungen, Medikamente und Ähnliches)
Aufnahmen in der Körperwerkstatt und
Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen
Ich bin damit einverstanden, dass Fotografien oder Videoaufnahmen in der Körperwerkstatt für Werbezwecke auf Social-Mediakanälen genutzt werden können.
Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung dient der Planung und Optimierung meines Trainings durch
Mitarbeiter der Körperwerkstatt / Ferderer GmbH & Co. KG und der automatischen
Wahl der Einstellungen meiner Trainingsgeräte. Auf meine Daten kann ich in allen
teilnehmenden Studios und Paxen durch die Nutzung der milon Trainingsgeräte
zugreifen.
Zudem ist geplant, dass ich meine Daten zu einem späteren Zeitpunkt auch über das Internet selbst einsehen kann.
Gesundheitsbezogene Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder für Werbung oder Markt- und Meinungsforschung verarbeitet und genutzt. Für statistische Zwecke werden meine Daten nur in anonymisierter Form verwendet.
Meine Daten werden unverzüglich nach Beendigung meines Trainingsvertrages gelöscht oder gesperrt.
Meine Rechte
Ich kann jederzeit nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz Auskunft über die über
mich gespeicherten Daten verlangen. Ansprechpartner ist der Datenschutzbeauftragte der
milon care GmbH · An der Laugna 2 · 86494 Emersacker.
Mit meiner Unterschrift auf der Vorderseite, bestätige ich diese Informationen
gelesen zu haben und akzeptiere diese im Umfang dieses Vertrages.